IT-Lehre: Informationen für Unternehmen
In der dynamischen und stetig wachsenden Welt der Informationstechnologie sind gut ausgebildete Fachkräfte der Schlüssel zum Erfolg. IT-Lehrlinge bieten Unternehmen die einmalige Gelegenheit, junge Talente von Grund auf auszubilden und individuell zu fördern. Diese Seite dient als umfassende Ressource für Unternehmen, die sich über die Ausbildung von IT-Lehrlingen informieren möchten.
Erfahren Sie mehr über die zahlreichen Möglichkeiten und Potenziale, die IT-Lehrlinge Ihrem Unternehmen bieten können. Ebenso bieten wir einen Überblick über Förderungem, die Ihre Investition in die nächste Generation von IT-Expert:innen unterstützen.
Vorteile
Frische Perspektiven und neue Ideen
Neue Perspektiven und aktuelles Wissen können die Innovationskraft eines Unternehmens erheblich steigern. Lehrlinge, die mit den neuesten Trends und Technologien vertraut sind, bringen frische Ideen ein, die zu innovativen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen führen können.
Technologische Adaptivität der Lehrlinge
Lehrlinge im IT Bereich sind technikaffin und lernbereit. Ihre Fähigkeit, sich schnell an neue Technologien und Tools anzupassen, unterstützt das Unternehmen dabei, stets auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Förderung einer innovativen Unternehmenskultur
Die Integration von IT-Lehrlingen fördert eine Kultur des Wissensaustauschs und der kontinuierlichen Verbesserung. Sie bringen eine Lernbereitschaft und Neugierde mit, die auch erfahrene Mitarbeitende inspirieren und zu einem offeneren Umgang mit Innovationen führen können.
Langfristige Talenteentwicklung
Durch die Ausbildung von Lehrlingen können Unternehmen gezielt Fachkräfte entwickeln, die perfekt auf die spezifischen Anforderungen und Technologien des Unternehmens zugeschnitten sind. Diese maßgeschneiderte Ausbildung sichert eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung an technologische Fortschritte.
Allgemeine Informationen
Die Lehrlingsausbildung in Österreich ist ein duales Ausbildungssystem. Etwa 80 % der Ausbildungszeit verbringen Lehrlinge im Betrieb, wo sie die praktischen Fertigkeiten ihres Berufs erlernen, während die restlichen 20 % in der Berufsschule für den Erwerb theoretischer Kenntnisse und allgemeiner Bildung genutzt werden.
Prozess für die Aufnahme eines Lehrlings
Rekrutierungsprozess
1. Feststellungsantrag
Vor Aufnahme des ersten Lehrlings müssen Sie bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung (Feststellungsantrag) stellen. Dies ist online (per eService der WKO) oder per Formular möglich.
2. Ausbilderqualifikation
Die Verantwortung für die Ausbildung der Lehrlinge liegt bei dem:r Ausbilder:in. Diese Aufgabe können entweder Sie als Lehrberechtigte:r oder eine von Ihnen bestimmte Person übernehmen. Jedenfalls muss die ausbildende Person die notwendige Ausbilderqualifikation besitzen. Diese Qualifikation schließt sowohl fachliche Expertise als auch pädagogische Fähigkeiten und rechtliches Wissen ein und kann im Rahmen der Meister- oder Befähigungsprüfung oder als eigene Prüfung abgelegt werden.
Sobald ein Lehrling gefunden wurde:
3. Meldung an die ÖGK
Meldung an die Österreichische Gesundheitskasse (vor Beginn des Lehrverhältnisses)
4. Meldung an die Berufsschule
Meldung an die zuständige Berufsschule (innerhalb der ersten 2 Wochen des Lehrverhältnisses)
5. Lehrvertragsanmeldung
Lehrvertragsanmeldung bei der Lehrlingsstelle (innerhalb der ersten 3 Wochen des Lehrverhältnisses inkl. Information an den Lehrling). Dies kann auch digital über das Online-Portal der WKO erfolgen. Ist der Lehrling minderjährig, muss auch der/die gesetzliche Vertreter:in den Vertrag unterschreiben.
Wie kann ein Lehrling gefunden werden?
→ BeSt Wien
→ Praktikumstag Lange Nacht der Bewerbung – IT Online Edition
→ Lange Nacht der Unternehmen
→ Lange Nacht der Bewerbung Wien
→ jobmesse austria
→ GROW Jobfestival
→ Tag der Lehre XXL
→ JOB CHANGER
→ Wiener Töchtertag
→ Angebot
→ Betriebsbesichtigungen
→ Vorträge in Schulen
→ Schulsponsoring
→ Karrieretage
→ auf der eigenen Website / Social Media
→ karriere.at
→ Stepstone
→ Jooble
→ Lehrlingsportal
→ Indeed
→ AMS
etc.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Lehre sind im Berufsausbildungsgesetz (BAG) festgelegt. Seitens des Lehrlings muss die 9-jährige Schulpflicht erfüllt sein.
1. Arbeitszeit
Grundsätzlich beträgt die Wochenarbeitszeit 38,5 Stunden.
Wenn Jugendliche länger als viereinhalb Stunden arbeiten, haben sie Anspruch auf eine halbe Stunde Pause. Diese Pause muss spätestens nach sechs Stunden genommen werden. Nach der täglichen Arbeitszeit müssen sie mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Ruhezeit haben. Jugendliche unter 15 Jahren haben Anspruch auf mindestens 14 Stunden Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn. Jede angeordnete Arbeitszeit, die über die Normalarbeitszeit hinausgeht, wird als Überstunde gewertet und entsprechend vergütet.
Sonderregelungen: Die tägliche Arbeitszeit kann innerhalb einer Woche auf bis zu neun Stunden verlängert werden, um längere Wochenfreizeit, wie ein verlängertes Wochenende, zu ermöglichen. Eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 45 Stunden ist zulässig, solange die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über einen mehrwöchigen Zeitraum durchschnittlich 38,5 Stunden nicht überschreitet.
Berufsschule: Der/die Lehrberechtigte muss dem Lehrling zur Erfüllung der Berufsschulpflicht die erforderliche Zeit freigeben. Für die Unterrichtszeit ist das Lehrlingseinkommen weiterzuzahlen.
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten spezielle Regelungen nach dem Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG)
2. Lehrvertrag und Probezeit
Der Lehrvertrag wird schriftlich abgeschlossen und muss der Lehrlingsstelle zur Protokollierung vorgelegt werden. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit, in der sowohl Lehrling als auch Arbeitgeber das Lehrverhältnis ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen können. Nach der Probezeit ist eine Auflösung des Lehrverhältnisses nur aus schwerwiegenden Gründen oder einvernehmlich möglich, wobei für minderjährige Lehrlinge zusätzliche Schutzmechanismen gelten.
3. Versicherungsschutz
→ Sozialversicherung: Lehrlinge sind in der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Lehrling gemeinsam getragen. In den ersten zwei Lehrjahren entfallen die Beiträge zur Krankenversicherung für beide Parteien, der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen.
→ Unfallversicherung: Für Lehrlinge entfällt der Beitrag zur Unfallversicherung. Dennoch sind Lehrlinge während ihrer Ausbildung und auf dem Weg zur Arbeitsstätte versichert.
4. Urlaubsanspruch
Lehrlinge haben wie alle Arbeitnehmer:innen Anspruch auf bezahlten Urlaub, daher mindestens 25 Werktage. In der Zeit zwischen 15. Juni und 15. September haben Lehrlinge (wenn sie unter 18 Jahre alt sind) jedenfalls einen Anspruch auf mindestens zwei Wochen Urlaub.
5. Behaltefrist
Der Lehrbetrieb ist nach Abschluss der Lehrzeit verpflichtet, den Lehrling für mindestens 3 Monate weiter zu beschäftigen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und keine wichtigen Gründe für eine fristlose Entlassung vorliegen.
Kosten und Finanzierung
Es fallen grundsätzlich die Lehrlingsentschädigung gemäß Kollektivvertrag sowie die entsprechenden Lohnnebenkosten an.
Lehrlingsentschädigung laut KV:
Lehrjahr | monatl. Lehrlingseinkommen |
---|---|
1. LJ | € 900,00 |
2. LJ | € 1.140,00 |
3. LJ | € 1.330,00 |
4. LJ | € 1.650,00 |
Stand: 16.12.2024
Lehrlinge erhalten als Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss je einen Betrag in der Höhe des monatlichen Lehrlingseinkommens.
Aktuelle Infos zum IT-Kollektivvertrag finden Sie hier.
Beitragssätze für die gesamte Lehrzeit
DN | DG | Summe | |
---|---|---|---|
KV | 1,67% | 1,68% | 3,35% |
PV | 10,25% | 12,55% | 22,80% |
AlV | 1,15% | 1,15% | 2,30% |
Summe | 13,07% | 15,38% | 28,45% |
BMSVG | 1,53% | 1,53% |
Stand: 16.12.2024
Die Kosten für die Lehrabschlussprüfung (LAP) belaufen sich im Jahr 2024 auf € 132. Diese müssen bei erstmaligem Antritt vom Lehrbetrieb bezahlt werden. Allfällige Zweit- oder Drittantritte sind kostenlos.
Förderungen und Zuschüsse
Für Lehrbetriebe gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. Alle wichtigen Informationen, Kontaktadressen und Formulare zur „Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen“ sowie zu „Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe“ finden Sie auf www.lehre-foerdern.at.
LOS | lehre.fördern-Online Service
Das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) bietet eine einfache, schnelle und sichere Möglichkeit, Förderanträge zu verwalten. Sie erhalten jederzeit einen Überblick über eingereichte und ausbezahlte Anträge, und vorausgefüllte Anträge für die Basisförderung, Erwachsenenlehre und erfolgreiche Lehrabschlussprüfungen werden künftig elektronisch bereitgestellt. Um das Service zu nutzen, melden Sie sich unter los.wko.at mit den Zugangsdaten Ihres WKO-Benutzerkontos an.
Überblick über verfügbare Förderungen
1. Basisförderung
Die Förderung unterstützt die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr und wird nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt. Förderberechtigt sind Unternehmen, die Lehrlinge gemäß dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) ausbilden.
Förderhöhe – abhängig vom Lehrjahr:
Lehrjahr | Förderhöhe |
---|---|
1. LJ | 3 Bruttolehrlingseinkommen |
2. LJ | 2 Bruttolehrlingseinkommen |
3. LJ | 1 Bruttolehrlingseinkommen |
4. LJ | 1 Bruttolehrlingseinkommen |
Stand: 16.12.2024
Aliquotierung bei Sonderfällen.
Der Förderantrag ist vom Lehrberechtigten oder einer bevollmächtigten Person innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Lehrjahres einzureichen. Die Antragstellung erfolgt bevorzugt elektronisch über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) oder alternativ per E-Mail, Fax oder Post.
2. Kostenersatz der Internats- bzw. Unterbringungskosten für Lehrlinge
Lehrbetriebe müssen in der Regel keinen Antrag auf Kostenersatz für Internatsaufenthalte stellen, da die Abrechnung meistens direkt zwischen den Schülerheimen und dem Fördergeber erfolgt. In diesem Fall erhalten Lehrbetriebe keine Rechnung. Sollte dennoch eine Rechnung ausgestellt werden, können Unterbringungs- und Verpflegungskosten gefördert werden. Bei Unterbringung im Schülerheim werden die vollen Kosten ersetzt, bei alternativen Quartieren (z. B. Gasthäuser) maximal bis zur Höhe der Schülerheimkosten.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Lehrvertrag am ersten Tag des Internatsaufenthalts besteht. Wird der Lehrvertrag während des Aufenthalts aufgelöst, werden nur die tatsächlich vom Lehrbetrieb getragenen Kosten ersetzt.
3. Förderung für ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
€ 250,- für Lehrabschlussprüfungen mit Auszeichnung
Wichtigste Voraussetzungen:
→ Die Kandidatin bzw. der Kandidat hat beim erstmaligen Antritt die Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung oder gutem Erfolg bestanden. Bei Doppellehren wird nur eine Lehrabschlussprüfung gefördert.
→ Die Kandidatin bzw. der Kandidat hat zumindest die letzten 12 Monate vor dem Lehrzeitende beim antragstellenden Betrieb gelernt.
→ Die Lehrabschlussprüfung hat bis spätestens 12 Monate nach Ende der Lehrzeit stattgefunden.
Die Frist für eine Antragstellung endet 3 Monate nach abgelegter Lehrabschlussprüfung.4. Förderungen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
Folgende Maßnahmen werden unterstützt:
→ Zusätzlicher Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung einer Berufsschulklasse.
→ Vorbereitungskurse auf Prüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung.
→ Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund).
Die Frist für eine Antragstellung endet 3 Monate nach abgelegter Lehrabschlussprüfung.5. Förderung für Lehre für Erwachsene
Wichtigste Voraussetzungen:
→ Der Lehrling hat zu Beginn des Lehrverhältnisses das 18. Lebensjahr vollendet.
→ Es wurde ggf. die Verordnung über die verkürzte Lehrzeit angewendet (VO 201/97 für Absolventen Lehre, AHS, BMHS).
→ Das Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht (bzw. hat regulär durch Zeitablauf oder LAP geendet).
→ Es wurde das ganze Lehrjahr über mindestens das Entgelt für Hilfskräfte laut Kollektivvertrag bzw. – falls kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt – in Höhe des Referenzwertes bezahlt.
→ Es wurde noch keine Lehre im verwandten Lehrberuf, eine BMS im Fachbereich des Lehrberufs bzw. BHS abgeschlossen.
Förderhöhe – abhängig vom Lehrjahr:
Lehrjahr | Förderhöhe |
---|---|
1. LJ | 3 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte |
2. LJ | 2 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte |
3. LJ | 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt |
4. LJ | 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt |
Stand: 16.12.2024
Aliquotierung bei Sonderfällen.
Lehre mit Matura
Rekrutierungsprozess
1. Konzept
Lehrlinge können im Rahmen der Lehre mit Matura die Berufsreifeprüfung (BRP) absolvieren, die ihnen den Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen und Kollegs ermöglicht. Sie müssen insgesamt vier Teilprüfungen ablegen: drei allgemeinbildende Fächer (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache) und eine Fachprüfung aus dem Berufsfeld.
2. Keine zusätzlichen Kosten für Unternehmen
Die Vorbereitungskurse für die Lehre mit Matura sind für die Lehrlinge kostenlos. Die Finanzierung erfolgt über staatliche Förderungen. Unternehmen müssen also keine zusätzlichen Kosten für diese Weiterbildung tragen.
3. Verlängerung der Lehrzeit
Gemäß dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) kann die Lehrzeit im Rahmen der Lehre mit Matura verlängert werden, wenn dies zur Absolvierung der Maturavorbereitung erforderlich ist. Dies kann zwischen dem Lehrling und dem Unternehmen vereinbart werden und wird im Lehrvertrag festgehalten.
4. Prüfungen während der Lehrzeit
Lehrlinge, die die Lehre mit Matura absolvieren, haben Anspruch auf Freistellung für die Tage, an denen sie an den Maturaprüfungen teilnehmen. Diese Freistellung wird als Bildungsfreistellung gehandhabt, ähnlich wie bei der Lehrabschlussprüfung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wenn ein Lehrling die Lehrabschlussprüfung (LAP) nicht besteht, hat er das Recht, diese zweimal zu wiederholen. Das Unternehmen kann den Lehrling auch weiterhin unterstützen, indem es ihm eine Verlängerung der Lehrzeit ermöglicht. Dies muss allerdings schriftlich mit Zustimmung aller Parteien (Lehrling, Betrieb und Lehrlingsstelle) festgehalten werden.
Ja, gemäß § 11a BAG können Lehrlinge auch in Teilzeit beschäftigt werden, wenn besondere Umstände wie gesundheitliche Gründe oder die Betreuungspflichten dies erfordern. Die Teilzeitlehre muss mit der Lehrlingsstelle und dem Lehrling vereinbart werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei nicht unter 20 Stunden liegen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Lehre erhält der Lehrling einen Lehrabschluss. Unternehmen können den Lehrling als Fachkraft übernehmen. Betriebe können auch weiterhin von Förderprogrammen profitieren, wie etwa der „Übernahmeförderung“ für die Beschäftigung von ehemaligen Lehrlingen. Zudem besteht die Möglichkeit für den Lehrling, sich weiterzubilden oder die Meisterprüfung abzulegen.